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Morbus Sandhoff


Allgemeine Informationen

Morbus Sandhoff

Beim Morbus (M.) Sandhoff handelt es sich um eine angeborene Erkrankung aus der Gruppe der lysosomalen Speicherkrankheiten. Zum intrazellulären Abbau von GM2- Gangliosiden werden zwei Enzyme benötigt: Hexosaminidase A und B. Hexosaminidase A ist zusammengesetzt aus einer a-Untereinheit (kodiert vom HEXA-Gen) und einer ß- Untereinheit (kodiert vom HEXB-Gen), während die Hexosaminidase B aus zwei ß- Untereinheiten besteht. Mutationen im HEXA-Gen, die zum Verlust der Enzymaktivität der Hexosaminidase A führen, sind verantwortlich für die klassische Tay-Sachs-Erkrankung, während M. Sandhoff durch Mutationen im HEXB-Gen, die zum Verlust der Enzymaktivität von Hexosaminidase A und B führen, verursacht wird. Mutationen im Gen, das für das GM2-Aktivatorprotein kodiert (GM2AP), liegen der sog. AB-Variante der Tay-Sachs-Erkrankung zugrunde.
Bei der infantilen Form des M. Sandhoff zeigen die betroffenen Kinder nach unauffälliger Neugeborenenperiode in der Regel ab dem 3.-5. Lebensmonat eine Entwicklungsverzögerung mit muskulärer Hypotonie, vermehrten Schreckreaktionen und Nichterreichen der motorischen Meilensteine. Im Verlauf werden Krampfanfälle, Makrocephalie, abnehmendes Sehvermögen bis zur Erblindung, fortschreitender Verlust der motorischen und geistigen Fähigkeiten und Demenz beobachtet. Ein typischer Befund bei der Untersuchung des Augenhintergrundes ist der sog. „kirschrote Fleck“ in der Retina, der sowohl bei Tay-Sachs als auch bei M. Sandhoff beobachtet wird. Der Tod tritt meist zwischen dem 3. und 5. Lebensjahr ein.
Bei der juvenilen Verlaufsform werden die ersten Symptome zwischen dem 2. und 5. Lebensjahr beobachtet. Der Verlust der motorischen und geistigen Fähigkeiten schreitet langsamer voran, und die Lebenserwartung liegt bei etwa 15-20 Jahren. Die adulte Form ist durch variable neurologische Auffälligkeiten und psychiatrische Symptome gekennzeichnet, wobei Sehvermögen und Intelligenz in einigen Fällen unbeeinträchtigt sein können. Der Schweregrad und die Verlaufsform der Erkrankung sind eng mit der Restaktivität der Hexosaminidase A korreliert.
Bei klinischem Verdacht auf M. Tay-Sachs oder M. Sandhoff kommt der Bestimmung der Enzymaktivitäten der Hexosaminidase A und B eine wichtige diagnostische Rolle zu. Diese Bestimmung ist in Serum, Leukozyten und Fibroblastenkulturen, sowie ggf. aus CVS-Material und Amnionzellkulturen möglich. Eine fehlende oder stark verminderte Aktivität der Hexosaminidase A bei normaler Aktivität der Hexosaminidase B deutet auf M. Tay-Sachs hin, während bei M. Sandhoff die Aktivität beider Enzyme fehlt bzw. deutlich vermindert ist. Bei der AB-Variante sind normale Enzymaktivitäten zu finden.
M. Sandhoff folgt einem autosomal-rezessiven Erbgang, d.h. die Eltern der Patienten sind in der Regel beide heterozygote Anlageträger, zeigen aber selbst keine Symptome. Das statistische Erkrankungsrisiko für jedes Kind solcher Paare beträgt 25 %. Die molekulargenetische Diagnose erfolgt durch direkte Sequenzanalyse der 14 Exons des HEXB-Gens. Eine Unterscheidung der klinischen Verlaufsformen anhand des molekulargenetischen Befunds ist nicht möglich.

 

 


Ansprechpartner

Dr. Gabriele Dekomien

Humangenetik
Gebäude MA 5
Ruhr-Universität
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Germany

Tel.: +49 234 32 25764
Fax: +49 234 32 14196

 


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