Morbus Sandhoff
Beim Morbus (M.) Sandhoff handelt es sich um eine
angeborene Erkrankung aus der Gruppe der lysosomalen Speicherkrankheiten.
Zum intrazellulären Abbau von GM2- Gangliosiden werden zwei
Enzyme benötigt: Hexosaminidase A und B. Hexosaminidase A ist
zusammengesetzt aus einer a-Untereinheit (kodiert vom HEXA-Gen)
und einer ß- Untereinheit (kodiert vom HEXB-Gen),
während die Hexosaminidase B aus zwei ß- Untereinheiten
besteht. Mutationen im HEXA-Gen, die zum Verlust der Enzymaktivität
der Hexosaminidase A führen, sind verantwortlich für die
klassische Tay-Sachs-Erkrankung, während M. Sandhoff durch
Mutationen im HEXB-Gen, die zum Verlust
der Enzymaktivität von Hexosaminidase A und B führen,
verursacht wird. Mutationen im Gen, das für das GM2-Aktivatorprotein
kodiert (GM2AP), liegen der sog. AB-Variante der Tay-Sachs-Erkrankung
zugrunde.
Bei der infantilen Form des M. Sandhoff zeigen die betroffenen Kinder
nach unauffälliger Neugeborenenperiode in der Regel ab dem
3.-5. Lebensmonat eine Entwicklungsverzögerung mit muskulärer
Hypotonie, vermehrten Schreckreaktionen und Nichterreichen der motorischen
Meilensteine. Im Verlauf werden Krampfanfälle, Makrocephalie,
abnehmendes Sehvermögen bis zur Erblindung, fortschreitender
Verlust der motorischen und geistigen Fähigkeiten und Demenz
beobachtet. Ein typischer Befund bei der Untersuchung des Augenhintergrundes
ist der sog. „kirschrote Fleck“ in der Retina, der sowohl
bei Tay-Sachs als auch bei M. Sandhoff beobachtet wird. Der Tod
tritt meist zwischen dem 3. und 5. Lebensjahr ein.
Bei der juvenilen Verlaufsform werden die ersten Symptome zwischen
dem 2. und 5. Lebensjahr beobachtet. Der Verlust der motorischen
und geistigen Fähigkeiten schreitet langsamer voran, und die
Lebenserwartung liegt bei etwa 15-20 Jahren. Die adulte Form ist
durch variable neurologische Auffälligkeiten und psychiatrische
Symptome gekennzeichnet, wobei Sehvermögen und Intelligenz
in einigen Fällen unbeeinträchtigt sein können. Der
Schweregrad und die Verlaufsform der Erkrankung sind eng mit der
Restaktivität der Hexosaminidase A korreliert.
Bei klinischem Verdacht auf M. Tay-Sachs oder M. Sandhoff kommt
der Bestimmung der Enzymaktivitäten der Hexosaminidase A und
B eine wichtige diagnostische Rolle zu. Diese Bestimmung ist in
Serum, Leukozyten und Fibroblastenkulturen, sowie ggf. aus CVS-Material
und Amnionzellkulturen möglich. Eine fehlende oder stark verminderte
Aktivität der Hexosaminidase A bei normaler Aktivität
der Hexosaminidase B deutet auf M. Tay-Sachs hin, während bei
M. Sandhoff die Aktivität beider Enzyme fehlt bzw. deutlich
vermindert ist. Bei der AB-Variante sind normale Enzymaktivitäten
zu finden.
M. Sandhoff folgt einem autosomal-rezessiven Erbgang, d.h. die Eltern
der Patienten sind in der Regel beide heterozygote Anlageträger,
zeigen aber selbst keine Symptome. Das statistische Erkrankungsrisiko
für jedes Kind solcher Paare beträgt 25 %. Die molekulargenetische
Diagnose erfolgt durch direkte Sequenzanalyse der 14 Exons des HEXB-Gens.
Eine Unterscheidung der klinischen Verlaufsformen anhand des molekulargenetischen
Befunds ist nicht möglich.