Morbus Tay-Sachs (AB-Variante)
Beim Morbus (M.) Tay-Sachs handelt es sich um eine
angeborene Erkrankung aus der Gruppe der lysosomalen Speicherkrankheiten.
Zum intrazellulären Abbau von GM2- Gangliosiden werden zwei
Enzyme benötigt: Hexosaminidase A und B. Hexosaminidase A ist
zusammengesetzt aus einer a-Untereinheit (kodiert vom HEXA-Gen)
und einer ß- Untereinheit (kodiert vom HEXB-Gen),
während die Hexosaminidase B aus zwei ß- Untereinheiten
besteht. Mutationen im HEXA-Gen, die zum Verlust der Enzymaktivität
der Hexosaminidase A führen, sind verantwortlich für die
klassische Tay-Sachs- Erkrankung, während M. Sandhoff durch
Mutationen im HEXB-Gen, die zum Verlust der Enzymaktivität
von Hexosaminidase A und B führen, verursacht wird. Mutationen
im Gen, das für das GM2-Aktivatorprotein kodiert
(GM2AP), liegen der sog. AB-Variante der
Tay-Sachs-Erkrankung zugrunde.
Bei der infantilen Form des M. Tay-Sachs zeigen die betroffenen
Kinder nach unauffälliger Neugeborenenperiode in der Regel
ab dem 3.-5. Lebensmonat eine Entwicklungsverzögerung mit muskulärer
Hypotonie, vermehrten Schreckreaktionen und Nichterreichen der motorischen
Meilensteine. Im Verlauf werden Krampfanfälle, Makrocephalie,
abnehmendes Sehvermögen bis zur Erblindung, fortschreitender
Verlust der motorischen und geistigen Fähigkeiten und Demenz
beobachtet. Ein typischer Befund bei der Untersuchung des Augenhintergrundes
ist der sog. „kirschrote Fleck“ in der Retina, der sowohl
bei M. Tay-Sachs als auch bei M. Sandhoff beobachtet wird. Der Tod
tritt meist zwischen dem 3. und 5. Lebensjahr ein. Bei der juvenilen
Verlaufsform werden die ersten Symptome zwischen dem 2. und 5. Lebensjahr
beobachtet. Der Verlust der motorischen und geistigen Fähigkeiten
schreitet langsamer voran, und die Lebenserwartung liegt bei etwa
15-20 Jahren.
Die adulte Form ist durch variable neurologische Auffälligkeiten
und psychiatrische Symptome gekennzeichnet, wobei Sehvermögen
und Intelligenz in einigen Fällen unbeeinträchtigt sein
können. Der Schweregrad und die Verlaufsform der Erkrankung
sind eng mit der Restaktivität der Hexosaminidase A korreliert.
Bei klinischem Verdacht auf M. Tay-Sachs oder M. Sandhoff kommt
der Bestimmung der Enzymaktivitäten der Hexosaminidase A und
B eine wichtige diagnostische Rolle zu. Diese Bestimmung ist in
Serum, Leukozyten und Fibroblastenkulturen, sowie ggf. aus CVS-Material
und Amnionzellkulturen möglich. Eine fehlende oder stark verminderte
Aktivität der Hexosaminidase A bei normaler Aktivität
der Hexosaminidase B deutet auf M. Tay-Sachs hin, während bei
M. Sandhoff die Aktivität beider Enzyme fehlt bzw. deutlich
vermindert ist. Bei der AB-Variante sind normale Enzymaktivitäten
zu finden.
M. Tay-Sachs folgt einem autosomal-rezessiven Erbgang, d.h. die
Eltern der Patienten sind in der Regel beide heterozygote Anlageträger,
zeigen aber selbst keine Symptome. Das statistische Erkrankungsrisiko
für jedes Kind solcher Paare beträgt 25 %. Die molekulargenetische
Diagnose der AB-Variante der Tay-Sachs-Erkrankung erfolgt durch
direkte Sequenzanalyse der 4 Exons des GM2AP-Gens. Eine
Unterscheidung der klinischen Verlaufsformen anhand des molekulargenetischen
Befunds ist nicht möglich.